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Kapitel
1. Einleitung
olstein,
ein Land zwischen den Meeren. Einst durch dichte Wälder, unzählige
Sümpfe und Moore wie das Dosenmoor nur schwer zugänglich.
Vieles aus der Geschichte des Landes liegt im Dunkeln, da uns die
Archäologie keine vollständigen Auskünfte geben kann.
Auch haben sich vor dem Mittelalter nur wenige Schreibkundige bis
hierhin verirrt.
Tacitus,
ein
römischer Konsul, erwähnte im Jahr 98 n. Chr. das Land
nördlich der Elbe in seiner Germania.(1)
Später widmet Einhard, der Schreibgelehrte Karls des Großen,
den sächsischen Stämmen in den Jahren zwischen 815 - 820
n. Chr. einige Seiten.(2)
Doch
wirklich detaillierte Auskünfte über die Ereignisse in
Holstein erhalten wir erst aus dem Hochmittelalter. Schreibkundige
Kirchengelehrte berichten nun über Begebenheiten in kleinen
Dörfern und vom Leben einfacher, ortsansässiger Menschen.
Die Kirche hatte allerdings sehr ausgeprägte eigene Interessen.
Zahlreiche Schriften und Urkundenfälschungen(3)
von Geistlichen zeugen von dieser Zeit. Die Dokumente lassen sich
aber in einen historischen Kontext stellen und ein Konflikt um die
Macht im Land tritt zum Vorschein.
Die
Handschriften bieten uns zudem einen Einblick in eine außergewöhnliche
Region, die aufgrund ihrer Unzugänglichkeit zu den Aufbewahrungsorten
noch älterer Zustände zählte. Holstein war am Anfang
des Hochmittelalters ein im hohen Maße autonomes Gebiet, mit
altsächsischen, genossenschaftlichen Stammesstrukturen.
Vertretern
eines aufkommenden feudalen Lehenssystems gelang es im Laufe von
mehreren Generationen, die alten Strukturen zu zerschlagen. Dieser
historische Entwicklungsprozess wird im Folgenden exemplarisch am
Schicksal einer holsteinischen Bauernritterfamilie, der Dasoniden,
aufgezeigt.
-
Vgl.: Alfred Kröner, Publius Cornelius Tacitus, Agricola
- Germania - Dialogus de Oratoribus, Stuttgart, 1985, S. 173
-
Vgl.: Alexamder Heine, Einhard, Das Leben Karls des Großen,
Essen, 1986, S. 51-52
- Vgl.
Enno Bünz, in: Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische
Geschichte, Neumünster, 1994, Bd. 119, S. 46 ff.
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